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A + S Aktuell - Ausgabe 11 - 2021

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10449

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 11 - 2021"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Corona: Dem Staat entgleitet Steuerungsmacht – immer neue Probleme am Horizont

(A+S 11 – 21) Wenn in früheren Jahrhunderten die Pest-Wellen über Europa hinwegbrausten, da verzogen sich die Reichen und Mächtigen in der Regel auf das flache Land oder igelten sich in ihren Burgen und Schlössern ein. So isoliert entging man in der Regel den tödlichen Folgen der Epidemien – das Volk konnte zusehen, wie es sich rettete und wer überlebte. Im 21. Jahrhundert ist das gerade für verantwortliche Politiker*innen keine Alternative. Den Kopf in den Sand zu stec-ken – das geht nicht mehr. Fluchten sind aussichtslos. Und: Man ist mangels eigener Sachkunde auf Gedeih und Verderb auf den Ratschlag der eigenen Beamt*innen sowie der Expert*innen angewiesen. Und da seit Preußens gloriosen Zeiten die Bürokratie in deutschen Landen gerne intensiv wiehert, da verheddern sich die Entscheidungsträger*innen gerne in Details oder im Duodez-Denken (vgl. A+S 10 – 21, S 2ff.). Statt das Große und Ganze im Blickwinkel zu haben, verhindern von Bürokrat*innen ersonnene Regelungen ein durchgreifendes wie steuerndes Eingreifen des Staates. Corona-Bewältigung im März 2021 in Deutschland, das ist nur noch ein unverständliches Chaos. Und das kurzfristige Abblasen der als „Impfgipfel“ bezeichneten Konferenz der Regierungschef*innen des Bundes und der Länder am 17. März 2021 dürfte das Chaos noch weiter verstärken. Aktuell ähnelt vieles, was in Berlin und an anderen Orten in Sachen „Corona“ verbal von sich gegeben wird, gewaltig einem hektisch-ängstlichem Gegacker auf einem überfüllten Hühnerhof, weil ein Fuchs naht. Dabei zeichnen sich neue Probleme schon am Horizont ab.

Gesundheits- und Sozialpolitik / Pflege:
Pflegereform – kommt die noch?

(A+S 11 – 21) Ein Arbeitsentwurf ist noch kein Referentenentwurf eines Ministeriums. Und was Referent*innen ersonnen haben, das gelangt noch lange nicht zur Kabinettsreife. Und bis ein Projekt im Bundesgesetzblatt landet, das kann dauern. Vor allem, wenn ein Gesetz auch noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Daher ist es außerordentlich fraglich, ob der am 16. März 2021 durchgesickerte „Arbeitsentwurf“ des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein „Pflegereformgesetz“ in der ablaufenden 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages in den noch angesetzten sieben Sitzungswochen über die parlamentarischen Hürden gebracht werden kann. Zumal anscheinend hinter den Kulissen schon wieder heftig um die Finanzierung der notwendigen wie geplanten Änderungen gestritten werden soll. Denn wer die Bedingungen in der Pflege nachhaltig verbessern will, der muß tief in die Tasche greifen. Entweder in die der Beitragszahler, des Bundes und der Länder oder in anderen Portemonnaies kramen.

Selbstverwaltung / Heilberufe:
BGH normiert Schranken für Selbstverwaltungschef*innen

(A+S 11 – 21) Die Mühlen der bundesdeutschen Justiz mahlen bekanntlich mehr als bedachtsam. Die angestrengten Verfahren ziehen sich immer mehr in die Länge. So kommen die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KVB) bzw. die bekanntlich oft insuffiziente Hauptstadt-Justiz seit 2012 nicht aus den Schlagzeilen heraus. So hob der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) erst am 24. November 2020 die vom Landgericht Berlin (LG) am 29. April 2019 ergangenen Freisprüche gegen drei frühere Vorstände der Körperschaft und den 2011 amtierenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung (VV) auf und verwies das gesamte Verfahren an eine andere Strafkammer des Berliner LG zur Neu-Entscheidung zurück (vgl. zuletzt A+S 48 – 20, S. 10f.). Erst jetzt ist das schriftliche Urteil veröffentlicht worden (Az.: 5 StR 553/19). Und siehe da, die juristische Klatsche aus Leipzig ist noch viel größer als man es nach der Lektüre der mageren BGH-Pressemitteilung vermutete. Vor allem: Der fünfköpfige Senat normiert auf 25 Seiten recht eindrücklich, wo die Schranken für die Selbstverwaltung einer Körperschaft im Gesundheitswesen gezogen sind. Insgesamt ist der Tenor des Urteils keinerlei Ruhmesblatt für die LG-Richter sowie für die die KV beratenden Juristen. Hätten Letztere eingegriffen, der Langzeit-Krimi der Körper-schaft wäre nicht gedreht worden.

Personalia:

1. Wachwechsel in Corona-Zeiten
2. ZI: Erster Nicht-Arzt als Kuratoriums-Vize
3. Kplus mit neuem Aufsichtsvorsitzenden
4. BMC erhält neues Geschäftsführungs-Duo
5. d.velop mit neuem Vorstandsvorsitzenden
6. Und dann war da noch … die Einhaltung der journalistischen Chronistenpflicht
7. Dr. med. Heidrun Gitter (1960 – 2021)