A + S Aktuell - Ausgabe 09 - 2023
Hersteller MCB-Verlag
Artikel-Nr.: SW10541
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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 09 - 2023"
„Ich bitte um das Wort!“:
„MVZ regulieren, nicht dämonisieren“
(A+S 9 – 23) Das berufliche Grundanliegen der Mediziner ist seit jeher, die Leiden ihrer Patienten zu erkennen, zu lindern oder gar zu heilen. Wirtschaftlich selbst und ihre Familien wollen sie aber abgesichert wissen. Daher ist seit einigen Jahren eine öffentlich ausgetragene Debatte um die „Grenzen der Ökonomisierung“ des bundesdeutschen Gesundheitswesens entbrannt. Die sich u.a. um die Medizinischen Versorgungszentren (MVZen) entzündete, weil sich zunehmend (internationale) Investoren in diesem Bereich engagierten. Bisher hatten die Bestimmungen des SGB V wie auch die Rahmenbedingungen des „Marktes“ ihnen den „Einstieg“ in dieses Geschäft erleichtert. Auf der anderen Seite erschwert die aktuelle wie herrschende Rechtsprechung des Kasseler Bundessozialgerichtes (BSG) niedergelassenen Medizinern die Gründung und den Betrieb von MVZen. Trotz aller entsprechenden Ankündigungen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) wartet man aber immer noch auf einen adäquaten Gesetzentwurf (vgl. zuletzt A+S 3 – 23, S. 2f.). Diese politische Hängepartie hat den Münchener CSU-Bundestagsabgeordneten und Arzt Stephan Pilsinger MdB (36) nicht ruhen lassen. Der fachpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe für Gesundheitspolitik im Parlament plädiert für eine MVZ-Regulierung, die sich an fünf Grundsätzen orientieren soll. Der Arzt lehnt darin eine kategorische „Dämonisierung“ von MVZen ab, fordert aber gewissermaßen eine „freie Fahrt“ für eine Trägerschaft durch niedergelassene Mediziner. In der A+S-Rubrik „Ich bitte um das Wort!“ erhalten Entscheidungsträgerinnen und -träger aus dem bundesdeutschen Gesundheitswesen die Möglichkeit statt in Interviews durch Namensbeiträge zu aktuellen Themen Stellung zu beziehen.
Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik / Pflege:
Beitragssatzstabilität: … und er hat es trotzdem getan
(A+S 9 – 23) Es zeugt von der gesundheits- und pflegepolitischen Hilflosigkeit des amtierenden SPD-Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (60), wenn ihm auch in einem zweiten gesetzgeberischen Anlauf nichts anderes einfällt als die Beiträge zu Lasten der Zahler zu erhöhen. In diesem Falle zum 1. Juli 2023 die für die Gesetzliche Pflege-versicherung (GPV). Effektive Leistungsverbesserungen – von der Basis dringend gewünscht – verschiebt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in die Ferne. Dafür „kassiert“ man an der Basis weiter ein. Die von der Vorgänger-Koalition abgegebene „Sozialgarantie“ ist damit mehr als nur sozialpolitische Makulatur. In Berlin fällt den Akteuren nur noch eines ein: Abkassieren bei de-nen, die es sich noch leisten können. Lauterbach’s neuesten, weil zweiten, Versuch einer allumfas-senden Pflegereform gefiel daher fast allen Beteiligten nicht.
Ärzte:
KV-Vorstände: Viele neue Gesichter und ein wesentlich erhöhter Frauen-Anteil
(A+S 9 – 23) Am späten Nachmittag des 2. März 2023 konstituiert sich an der noblen Friedrichstraße im Berliner Bezirk Mitte – im Hotel Maritim proArte – die 60-köpfige Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für die Amtsperiode 2023 bis 2028. Die Zusammensetzung des obersten Selbstverwaltungsgremiums der Vertragsärzteschaft hat sich – im Vergleich zu seinen Vorgängern – wesentlich geändert. Zwar dominieren weiterhin die silberhaarigen Funktionsträger die Versammlung. Wer gefährdet schon gerne die Existenz seiner Praxis zu Gunsten einer ungewissen berufspolitischen Zukunft? Aber mittlerweile ist die Versammlung der Ü50 – auch auf Grund gesetzlicher Vorgaben – immerhin weiblicher geworden. Auch wenn noch keine Geschlechterparität herrscht.
Ortskrankenkassen:
ePA: Vergabekammer des Bundes gibt „freie Fahrt“ für das AML-Projekt
(A+S 9 – 23) Am Morgen des 28. Februar 2023 war offenbar klar: Die elfköpfige AOK-Familie ist in der Lage ihr Prestige-Projekt „AOK – Mein Leben“ (AML) weiter und ohne Verzug voranzutreiben. Ob es allerdings gelingt, bis zum geplanten Starttermin 1. Juli 2023 allen Versicherten ein AOK-Format für die elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten, das muß abgewartet werden. Sicher ist: Auf Grund einer am 13. Februar 2023 ergangenen, positiven Entscheidung der 2. Vergabe-kammer des Bundes (Az.: VK 2 – 114/22) steht dem AML-Projekt kein juristischer Widerstand mehr im Wege. Die bisher unterlegenen deutschen Anbieter vom Rhein, die Bonner T-Systems International GmbH wie auch ihre beteiligten Subunternehmen, scheinen auf eine Weiterführung des Verfahrens vor dem zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) verzichtet zu haben. Auch wenn so manches „Geschmäckle“, vor allem wegen der Beteiligung von „Beratern“, haften blei-ben wird.
Personalia:
1. Diakonie wählt neuen Präsidenten
2. KV Berlin: Bekannte Gesichter in neuen Vorstands-Positionen
3. Pflegekammer NRW wählt Gründungs-Präsidentin
4. IKK e.V. setzt auf Kontinuität
5. Und dann war da noch … die „Mehr-Klassen-Gesellschaft“