A + S Aktuell - Ausgabe 35 - 2023
Hersteller MCB-Verlag
Artikel-Nr.: SW10564
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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 35 - 2023"
Gesundheits- und Sozialpolitik:
„Bürgerversicherung“: SPD-Bundestagsfraktion hält weiter am „Ziel“ fest
(A+S 35 – 23) In den wichtigsten Schaltzentralen des bundesdeutschen Gesundheits- und Pflege-bereiches dürfte man mit Argusaugen die aktuelle Klausurtagung der SPD-Bundestagsfraktion im wahlkämpfenden hessischen Wiesbaden verfolgt haben. Ob die Lektüre des Beschlusses der Sozialdemokraten für ein „Leitbild für eine solidarische Gesundheits- und Pflegepolitik“ vom 28. Au-gust 2023 überall wohlwollende Zustimmung erzeugte, das darf bezweifelt werden. Vor allem bei den Vertretern der freien Berufe, den PKV-Unternehmen und Teilen der Arbeitgeber. Zwar wieder-holt bzw. bestätigt die Fraktion noch einmal bereits hinlänglich bekannte Forderungen, Wünsche und Visionen. Aber einige Formulierungen lassen aufhorchen. Und: Wie so oft, wie die Finanzierung so mancher Idee hinterher sichergestellt werden soll, da bleiben die sozialdemokratischen Autoren ab und an nebulös.
Wir dokumentieren das SPD-Papier im vollen Wortlaut.
BündnisGRÜNE brüsten sich mit Förderung des ländlichen Raums
(A+S 35 – 23) Der 20. Deutsche Bundestag „arbeitet“ wieder ab dem 4. September 2023. Zur Vor-bereitung auf die Herbstsaison trafen sich bekanntlich die Fraktionen wie auch die Bundesregie-rung zu Klausurtagungen. Die der BündnisGRÜNEN ging eigentlich ohne großes Mediengetöse vonstatten. Nur ein Beschluß des Fraktionsvorstandes vom 28. August 2023 wurde als relevant angesehen. Auf elf Seiten nimmt von Seiten der ehemaligen Ökopartei Stellung zu den Anforderungen wie man die „Kraft des Landes“, also des ländlichen Raums, stärken kann. Dabei scheinen gesundheitspolitische Fragestellungen nur zweitrangig zu sein, denn erst ab Seite 9 des Papieres findet man zwei dürre Absätze zum bundesdeutschen Gesundheitswesen. Die haben es aber irgendwie in sich: Denn die GRÜNEN brüsten sich damit, was sie alles innerhalb der „Ampel“-Koalition durchgesetzt haben. Ihnen sind nämlich kommunale Polikliniken lieber als niedergelassene Versorgungsstrukturen.
Wir dokumentieren die relevanten Stellen des Fraktionspapieres im vollen Wortlaut.
Gesundheits- und Sozialpolitik / eHealth:
A+S-Berater-Serie (Teil 7): Überforderte BMG-Beamte lassen Millionen fließen
(A+S 35 – 23) Man wundert sich immer wieder, mit welcher Chuzpe überforderte Staatsdiener hohe Beträge an „Staatsknete“ auskehren, weil sie z.B. selbst Aufträge aus dem Koalitionsvertrag der „Ampel“ oder EU-Auflagen nicht zu erfüllen vermögen. Aktuell rächt es sich wieder einmal, daß SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (60) die Führung seiner Abteilung 5 „Digitalisierung und Innovation“ mit Externen besetzte. Nun schmeißt das Ministerium bis zu zwei Mill. € an Steuergeldern heraus. Für eine Maßnahme, die man eigentlich aus eigener Kraft hätte bewältigen können. Nämlich den Umbau der Berliner gematik GmbH zur „Digital-Agentur“. Nutznießer ist das Münchener Unternehmensberatungsunternehmen Roland Berger GmbH.
Gesetzliche Pflegeversicherung:
Outsourcing: Kasseler BSG bremste nicht das engstirnige BAS
(A+S 35 – 23) Krankenkassen und Pflegekassen sind organisatorisch und personell eng vernetzt. Das wollte der Gesetzgeber Ende des 20. Jahrhunderts so – und so ist es bis heute. Dennoch: Im SGB XI ist nicht alles so detailliert geregelt wie im SGB V. Das bot dem Bonner Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) wieder einmal die früher schon kritisierten „Freiräume“, um die bundesunmittelbaren Krankenkassen bzw. die Pflegekassen durch engstirnige wie eigenwillige juristische „Auslegungen“ zu „gängeln“. Aktuell ging es am 30. August 2023 vor dem Kasseler Bundessozialgericht (BSG) wieder einmal um das vom BAS so ungeliebte „Outsourcing“. Erneut verursachte an-scheinend die Abteilung 2 der Behörde zwei Rechtsverfahren, bei denen man nur den Kopf zu schütteln vermag. Denn auch kaum verständliche BAS-Datenschutzbedenken – immer gerne von Beamten als Totschlaginstrument genutzt, wenn sie nicht mehr weiter wissen – waren im Spiel. Obwohl der Sozial-Datenschutz nach der neuesten Rechts-Auffassung der Vergabekammer des Bundes für AOKen „weit“ auszulegen wäre (vgl. A+S 9 – 23, S. 8ff.). Aber das ist ein anderes Rechtsgebiet. So lange sich keine herrschende Rechtsprechung herausgebildet hat, da gilt mögli-cherweise der Spruch „Quod licet Jovi, non licet bovi“. Und genauso kam es.
Personalia:
1. MD Bund: Ombudsperson-Posten für ausgemusterte Politikerin!?
2. Und dann war da noch … das politische Endlos-Thema der „Entbürokratisierung“