A + S Aktuell - Ausgabe 19 - 2020
Hersteller MCB-Verlag
Artikel-Nr.: SW10407
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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 19 - 2020"
Gesundheits- und Sozialpolitik:
Corona-Maßnahmen XIII: Fluch oder Segen des Föderalismus!?
(A+S 19 – 20) Wenn der Druck aus Gesellschaft, Wirtschaft und Bevölkerung bei einem Problem zu groß wird, dann knicken führende PolitikerInnen manchmal ein und sind zu Kompromissen bereit. Von denen man vorher nicht angenommen hat, daß sie zustande kommen würden. In der vorerst letzten Telefonschaltkonferenz zwischen CDU-Bundeskanzlerin Dr. rer. nat. Angela Merkel MdB (65) und den 16 RegierungschefInnen der Länder, knickte die „Bundes-Mutti“ vor der geballten regionalen Macht ein. Seit dem 7. Mai 2020 dürfte feststehen, daß so lange nicht eine heftige zweite Corona-Pandemie auf Deutschland zurollt, die Länder das Sagen haben! In der nahen Zukunft wird es wohl in Deutschland einen lokalen wie regional recht unterschiedlichen Flickenteppich an Regelungen geben.
Wir dokumentieren die wichtigsten gesundheitspolitischen Teile im vollen Wortlaut.
Zahnärzte:
Corona-Maßnahmen XIV: KZBV-Eßers Niederlage – BZÄK hingegen erfolgreich
(A+S 19 – 20) Am 5. Mai 2020 trat die am Vortag im Bundesanzeiger veröffentlichte so genannte „COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ in Kraft. Damit ist klar, daß der auf maßgeblichen Druck des SPD-Bundesfinanzministeriums (BMF) und SPD-Mandatsträgern von CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (39) vorgelegte Entwurf endgültig geändert wurde und die Zahnärzte außen vor läßt (vgl. zuletzt A+S 18 – 20, S. 4ff.). Sie erhalten für ihre entgangenen Honorare zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur „Quasi-Darlehen“ – offiziell „Liquiditätshilfe“ genannt – die sie später zurück zu zahlen haben. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. med. dent. Wolfgang Eßer (65), verlor damit eine wichtige berufspolitische Bataille. Ganz im Gegensatz zu dem für den PKV- und Beihilfe-Teil der Zahnärzte-Honorare zuständigen Präsidenten der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. med. dent. Peter Engel (70). Auf Grund der still und leise wirkenden, aber erfolgreichen Mediatorenfähigkeit der BZÄK besserten der PKV-Verband wie auch die Repräsentanten der Beihilfe eine Vereinbarung vom 8. April 2020 sogar nach.
Gesetzliche Krankenversicherung:
BAS III: Rückkehr zu Ärmelschoner und Henkelmann!?
(A+S 19 – 20) Das waren noch Zeiten! In den fünfzehn langen Jahren seiner Amtszeit (1993 – 2008) als Präsident des Bundesversicherungsamtes (BVA) sah Dr. iur. Rainer Daubenbüchel (77) die vornehmste Aufgabe seiner Behörde darin, den von ihr beaufsichtigten Körperschaften „beratend“ zur Seite zu stehen. Die Aufsichts-Rute schwang der gebürtige Kölner nur ungern, eher sah er die Tätigkeit seines Amtes im Sinne einer „Dienstleistung“, mit dem Fehler geortet und deren Behebung angemahnt wurden. Daubenbüchel mußte sich auch nie mit den Vorstandsvorsitzenden der vertrags-(zahn-)ärztlichen Körperschaften anlegen. Zwölf Jahre und drei Präsidenten später scheint von diesem ehrenhaften wie modernen Ansatz nicht mehr viel übrig geblieben zu sein. Der Bundesoberbehörde, die heute unter dem Namen Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) auftre-ten muß, wuchsen nicht nur weitere, gewichtige Aufgaben zu, die ihr einen erheblichen Mitarbeiterzuwachs bescherte. Man wird aktuell den Eindruck nicht los, daß die neue Generation von Staatsbediensteten und einige ältere Beschäftigte dazu übergegangen sind, die herrschenden Rechtsnormen, Leitlinien oder Rundschreiben entweder außerordentlich eng oder gar nach eigenem Gusto auszulegen (vgl. A+S 17 – 20, S. 4ff.). Gerade so, wie es ihnen persönlich in den Kram paßt. Und meist verbunden mit einem drohenden wie moralisierenden Zeigefinger und nur noch in den seltensten Fällen „beratend“. Das geht aus diversen Unterlagen hervor, die der A+S-Redaktion vorliegen. Das eklatanteste Beispiel scheint ein Prüfbericht des BVA/BAS vom 4. November 2019 über das Gebaren einer Krankenkassen-ARGE zu sein (Az.: 615 – 58662.790 – 2/2018). Liest man dessen 135 apodiktisch gefaßte Seiten, dann kommt man sich vor, als wären die Urzeiten des Reichsversicherungsamtes (RVA) zurückgekehrt, in denen die dort Tätigen Ärmelschoner trugen und sich tagsüber per mitgebrachten Henkelmann verpflegten.
49. dfg-GKV-Versicherten-Ranking: Fast ein Drittel der Kassen in Rot
(A+S 19 – 20) Im Jahr 1996 entließ der Gesetzgeber die Krankenkassen in den Wettbewerb untereinander. Zu Beginn dieser „neuen“ Epoche der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) war es für das Image und den Geldbeutel einer Körperschaft wichtig, über wie viele Mitglieder sie verfügte. Das hat sich seit Einführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) und des Gesundheitsfonds gewaltig geändert. Jetzt heißt die geldrelevante Größe „Versicherte“. Denn nur für diese gibt es Zuweisungen. Daher stellte die Redaktion des gesundheitspolitischen Hintergrunddienstes „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ die Erscheinungsweise des traditionellen dfg-GKV-Versicherten-Rankings um und legt es seit 2019 in Form eines 10-Jahres-Vergleiches vor. Interessierte A+S-Leserinnen und Leser finden das aktuelle, 49. Ranking (seit 2004) in der Ausgabe 5 – 20 der „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“, die nur für Abonnenten als Supplement dieser A+S-Ausgabe beiliegen. Auf Grund des Stichtages 1. April 2020 werden aktuell die Entwicklungen der ersten drei Monate des Jahres 2020 dokumentiert. Also die Prä-Corona-Zeit! Wieder einmal zeigte es sich, daß die Zahlen nicht mehr einheitlich im PLUS sind. Allein 33 Körperschaften mußten einen Rückgang melden. Das ist gut ein Drittel aller Kassen. Angesichts der in dankenswerter Weise freiwillig abgegebenen Meldungen der Befragten stellt das dfg-Ranking die einzige, valide wie schnelle öffentliche Auswertung dieser Art im Gesundheitswesen dar.
Personalia:
1. GENO erhält kampfbewährte Saniererin
2. Gothaer Krankenversicherung braucht neuen Chef
3. Und dann war da noch … die neue Art wichtige Sitzungen abzuhalten