A + S Aktuell - Ausgabe 38 - 2021

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10472

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 38 - 2021"

Kurz vor Redaktionsschluß:
ePA: Sinnloser (Behörden-)Krieg nimmt kuriose Formen an

(A+S 38 – 21) Der vom amtierenden Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) Hon.-Prof. Ulrich Kelber (53) vom Zaun gebrochene Krieg um das „feingranulare Zugriffsmanagement“ bei der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2022 nimmt immer kuriosere Formen an. Außerdem scheinen die Fronten mittlerweile extrem verhärtet zu sein. Bekanntlich hatte der Bonner Behördenchef am 8. September 2021 vor sorgsam selektierten Journalist*innen lauthals verkündet, er habe schon vier Bescheide (von 63 zu erwartenden) an die größten bundesunmittelbaren Krankenkassen verschickt, in denen die Körperschaften „angewiesen“ wurden, wie sie das Zugriffsrecht der Versicherten zu gestalten hätten. Dabei waren die Bescheide bei den Empfängern noch gar nicht eingegangen (vgl. A+S 37 – 21, S. 8ff.). Am 21. September 2021 schlug das für die Aufsicht über die Kassen zuständige Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit aller behördlichen Wucht zurück. Es wies in einem Rundschreiben alle bundesunmittelbaren Kassen an, gegen die mittlerweile eingegangenen wie auch die angekündigten Bescheide Rechtsmittel einzulegen. Die im Bescheid getroffene „Anweisung“ sei „rechtswidrig“. Das dreiseitige Rundschreiben liegt der A+S-Redaktion vor (Az.: 117-8246-1451/2021).

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Bundestagswahl 2021: Niemand weiß, wie das im Parlament wird

(A+S 38 – 21) Langsam wird es spannend. Der Anteil der Briefwähler*innen bei den Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag soll beachtlich sein. Und ob die Demoskop*innen beim Urnengang am 26. September 2021 Recht behalten, das steht in den Sternen. Folgt man diesen aktuell, dann haben die politischen Entscheidungsträger*innen in den Parteien bis zu sechs Optionen für mögliche Regierungskoalitionen. Von rot-rot-grün über eine so genannte Deutschland-Koalition bis hin zu einem Jamaika- oder Kenia-Bündnis scheint alles möglich zu sein. Genauso ungewiß: Niemand vermag vorhersagen zu können oder zu wollen, über wie viele Mandatar*innen das Hohe Haus an der Spree demnächst verfügt. Und welche Kandidat*innen über das Wahlsystem ins Parlament gespült werden. Gleiches gilt für die Zielrichtung einer künftigen Gesundheits- und Sozialpolitik.

Krankenhäuser:
Allianz von AKG und AOK läßt DKG-Front weiter bröckeln

(A+S 38 – 21) Die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG) ist nicht die Deutsche Krankenhaus-Gesellschaft (DKG). Und die AOK Bundesverband GbR spricht nicht für die gesamte Ge-setzliche Krankenversicherung (GKV). Doch wenn sich beide Organisationen zusammentun und in einem Fünf-Punkte-Papier „Reformansätze für eine zukunftsfähige und qualitätsorientierte Krankenhauslandschaft“ präsentieren, dann läßt es die bisherige Verweigerungsfront der DKG weiter erheblich bröckeln. Und es müßte endlich die führenden Entscheidungsträger*innen in der Charlot-tenburger Wegelystraße in Berlin zum intensiven Nachdenken darüber zwingen, ob nicht ein argumentatives Umschwenken notwendig wäre. Zumal sich bereits auch der Verband Deutscher Universitätskliniken (VUD) zusammen mit zwei anderen Kassenverbänden, dem BKK Dachver-band (BKK BV) und dem Ersatzkassenverband vdek von der bisherigen DKG-Einheitslinie verabschiedet hatte (vgl. A+S 34 – 21, S. 4ff.). Darüber hinaus gewann das so genannte „grüne Lager“ bekanntlich mit der HELIOS Kliniken GmbH den größten privaten deutschen Klinik-Konzern für seine Veränderungsziele. Daß sich mehr und mehr sogar die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nicht mehr gegen neue wie vernetzende ambulante Versorgungsmodelle sperrt, das isoliert die DKG weiter (vgl. A+S 35 – 21, S. 2ff.).

Wir dokumentieren das AKG-AOK-Papier in vollem Wortlaut.

Gesetzliche Krankenversicherung:GKV-SV:
Ab 2024 fast vollständig in Frauenhand!?

(A+S 38 – 21) Bei Arbeitgeber- und Gewerkschaftsorganisation begannen teilweise schon im Januar 2021 die Vorbereitungen für die nächsten Sozialwahlen im Jahr 2023. Vor allem die technischen, bietet doch das geänderte SGB IV die Möglichkeit von Online-Wahlen. Aber man dürfte sich auch schon intensiv auf die Suche nach geeigneten Kandidat*innen für die diversen Selbstverwaltungen der Sozialversicherungsträger begeben haben. Im Gegensatz zur Wirtschaft sind die zu zahlenden Aufwandsentschädigungen der Ehrenamtler*innen minimal und wenig auskömmlich – was die Auswahl erheblich erschwert. Außerdem sank das Durchschnittsalter der Mandatar*innen bei den letzten Urnengängen vehement. Ein Generationswechsel dürfte damit unausweichlich sein. Und: Die Gremien erhalten mit Sicherheit eine erheblich weiblichere Komponente – allein, weil es die Wahlbestimmungen so vorsehen. Das dürfte vor allem für die Besetzung der alternierenden Vorsitze des Verwaltungsrates des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) Anfang 2024 von Bedeutung sein. Weibliche Doppelspitzen in der Selbstverwaltung sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an sich nichts Neues, die AOK Sachsen-Anhalt fährt z.B. seit Jahren recht erfolgreich mit diesem Modell.

Personalia:

1. Corona-Evaluation: Nur Bundestag bestellte bisher Sachverständige
2. Urologen wählen Frauen