A + S Aktuell - Ausgabe 42 - 2021

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10475

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 42 - 2021"

In eigener Sache:
„A+S aktuell“ folgt künftig den Empfehlungen des Deutschen Rates für Rechtschreibung

(A+S 42 – 21) Der sich im 21. Jahrhundert in immer größerem Tempo erfolgende gesellschaftliche Wandel brachte es mit sich, daß sich viele männliche Entscheidungsträger in Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Verwaltung schnell dem Vorwurf der Misogynie aussetzen, wenn sie nicht die „richtigen Worte“ gegenüber Frauen finden. Wie eine geschlechtergerechte Sprache und Rechtschreibung erfolgen soll, das beschäftigte nicht nur einmal die Kultusministerkonferenz des Bun-des und der Länder (KMK). Schon 2016 faßte die KMK zusammen mit der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister bzw. der Senatorinnen und -senatoren der Länder entsprechende Beschlüsse. Denn es ist nicht von der Hand zu weisen, daß gem. Art. 3 des Grundgesetzes (GG) „alle Menschen vor dem Gesetz gleich“ sind, sondern man findet zusätzlich die For-mulierung: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“.

Kurz vor Redaktionsschluß:
Ex-Kassenvorständin soll Bundestagspräsidentin werden

(A+S 42 – 21) Wer auch immer den Sessel des Bundestagspräsidenten erklimmt, protokollarisch steht er oder sie im Nachkriegsdeutschland auf Position 2. Und es gehörte schon in der Weimarer Republik zu den parlamentarischen Traditionen, daß immer die größte Fraktion das Zugriffsrecht auf diese Funktion hatte. Am 26. Oktober 2021 konstituiert sich im Berliner Reichstagsgebäude der 20. Deutsche Bundestag. 735 Frauen und Männer wollen gezügelt und in die richtigen Bahnen gelenkt werden. Dafür bedarf es einer ruhigen wie erfahrenen, aber hartzupackenden Hand. Nachdem man in der SPD die Idee verwerfen mußte, ihren bisherigen Fraktionsvorsitzenden Rolf Mützenich MdB (62) mit dieser Aufgabe zu betrauen, suchte man krampfhaft eine weibliche Lösung. Die Aussicht, daß künftig wieder die fünf höchsten Staatsämter in Männerhand sein sollten, förderte das Suchen nach geeigneten Kandidatinnen im größten Landesverband NRW.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
In der „Ampel“ setzte vorerst jede Seite ihre „Zückerle“ durch

(A+S 42 – 21) Deutschland könnte bald von einer so genannten „Ampel-Koalition“ aus SPD, BündnisGRÜNEN und der FDP regiert werden. Völlig unbelastet von möglichen „Durchstechereien“ an die Boulevardmedien präsentierten die drei Siegerparteien der Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag bereits am 15. Oktober 2021 die schriftlichen Ergebnisse ihrer „Sondierungsgespräche“ der staunenden Öffentlichkeit. Auf zwölf Seiten listeten die drei künftigen Partner – die keine echte Liebesbindung eingehen – in zehn Bereichen ihre bereits erzielten Übereinstimmungen und Pläne auf. Für jeden war etwas dabei, klar erkennbar setzten alle die „Zückerle“ für ihre spezifische Wähler-Klientel durch. Allein: Die konkrete Finanzierung der vielen, so aufgestellten Programmziele fehlt noch und dürfte den am 22. Oktober 2021 beginnenden Koalitionsverhandlungen vorbehalten sein. In insgesamt 22 Arbeitsgruppen kümmern sich 3 x 96 Personen um die Texte, die später in den Koalitionsvertrag einfließen sollen.

Wir dokumentieren die wichtigsten Passagen des Ampel-Papieres im vollen Wortlaut.

Gesetzliche Krankenversicherung:
GKV-Werbemaßnahmen: Das BMG läßt nicht locker

(A+S 42 – 21) Das zuständige Referat „Verbänderecht, Aufsicht“ des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hat bekanntlich im Gesundheitswesen so seinen Ruf der Unerbittlichkeit. Das „Treiben ehrgeiziger Frauen“ in den letzten Jahren fand nicht immer den Beifall der betroffenen Organisationen und Einrichtungen (vgl. A+S 1+2 – 21, S. 3ff). Vor Jahren litt vor allem die Vertragsärzteschaft unter dem vom jeweiligen Minister gebilligten Treiben des Referates. Für öffentliches Aufsehen sorgte es zuletzt am 2. Dezember 2020 mit einem gesellschaftspolitisch gefährlichen Entwurf für eine Rechtsverordnung „zur Zulässigkeit von Werbemaßnahmen der Krankenkassen“. Mit den Inhalten der so genannten Krankenkassen-Werbemaßnahmen-Verordnung (KKWerbV) war man vor allem in der bundesdeutschen Sportszene überhaupt nicht einverstanden. Sollte es doch zu einem weitgehenden Werbeverbot für die Kassen bei Sportveranstaltungen kommen. Das Vorhaben wurde nach heftigen Protesten von SPD-Sportpolitikern und dem Deutschen Olympischen Sport-Bund (DOSB) auf Eis gelegt (vgl. A+S 7 – 21, S. 2f.). Doch die umtriebige BMG-Beamtenschaft scheint nicht locker lassen zu wollen. Mit einem nunmehr zum offiziellen Referentenentwurf des Hauses entwickelten Papier (Stand: 15. Oktober 2021) statuierte man in dem auf 30 Seiten angewachsenen Oeuvre seinen Weg unbeirrt weiter. Und legte vermutlich der kommenden Dienstherrin bzw. dem Dienstherrn in der Berliner Friedrichstraße erneut ein gewaltiges „politisches Ei“ ins Nest.

Personalia:

1. DCV: Die Führung übernahm eine Frau
2. BfB: Den Spitzenverband der Freien Berufe leitet künftig ein Apotheker
3. Universitätsklinikum Rostock leistet sich teuren Rausschmiß
4. Neue BARMER-Vorständin: Selbstverwaltung ist für „Hauslösung“
5. Lebenshilfe will weiter Ulla Schmidt
6. Deutsches Ärzteblatt erhielt neuen Chefredakteur