Zurück
Vor

A + S Aktuell - Ausgabe 03 - 2024

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10582

 

Bestellung nur über unten befindliches Formular möglich

23,01 € *

Wenn Sie eine Ausgabe bestellen möchten, dann wenden Sie sich bitte per Mail an:

- Lange@dfg-online.de
- Recherche@dfg-online.de

bzw. telefonisch : 030 - 275 965 90

oder nutzen Sie das Kontaktformular:
https://shop.a-und-s-aktuell.de/kontaktformular

 
 

Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 03 - 2024"

Kurz vor Redaktionsschluß:
Notfallversorgung und Rettungsdienst: Alle wollen eine bessere „Steuerung“

(A+S 3 – 24) In die gesundheitspolitische Diskussionen um eine Reform der Notfallversorgung und der bundesdeutschen Rettungsdienste kommt Bewegung. Am 16. Januar 2024 präsentierte SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (60) die von seinem Ressort dazu entwickelten „Eckpunkte“. Tags zuvor hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zusammen mit dem Deutschen Hausärzteverband (HÄV) und dem Marburger Bund (MB) gemeinsame Vorstellungen der Ärzteschaft vorgelegt, die auch vom Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) unterstützt werden. Begleitet wurden die Bemühungen der Mediziner durch ein vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) zeitgleich vorgelegtes Rechtsgutachten. In vielen Details sind sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die Ärzteinstitutionen einig – doch es droht auch Streit. Denn nicht nur die vom Ministerium gewollte „Aufwertung“ der nichtärztlichen Berufe dürfte auf Widerstand bei der Ärzteschaft stoßen.

Gesundheits- und Sozialpolitik / Gesetzliche Krankenversicherung:
„Empfehlungen“ zu GKV-Finanzen: Freunde macht man sich anders

(A+S 3 – 24) Dieses Phänomen kennt man eigentlich von totalitär (angehauchten) Staaten: Die regierenden Politiker und die sie beratenden Staatsdiener versuchen mit aller Macht bei bestimmten Themen gegenüber den Betroffenen bzw. der Bevölkerung die volle Wahrheit irgendwie zu verschweigen. Neben dem bekannten „Täuschen, Tricksen und Tarnen“ verpackt man Details gerne in kaum mehr verständliche Wortkaskaden bzw. wortreiche, palavernde Schwafeleien. Oder man pickt sich ein klitzekleines Vorhaben heraus, das zu lösen wäre, um so Gravierendes zu vertuschen. Direkt gelogen wird dabei nicht (immer). Aber nicht nur Experten fühlen sich durch diese Faseleien irgendwie „verladen“. So ergeht es aktuell der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit dem für sie verantwortlich zeichnenden SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (60). In der zweiten Januarwoche 2024 sickerten in der Hauptstadt die „Empfehlungen für eine stabile, verläßliche und solidarische Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung nach § 220 Absatz 4 SGB V“ durch. Man liest die Ergüsse und Augenwischereien auf acht Seiten. Stutzt, schüttelt den Kopf, fühlt sich düpiert oder anderes. Denn weder der Minister, noch seine Beamten scheinen bereit und in der Lage zu sein, endlich zuzugeben: „Es gibt nichts zu verteilen“. Aber so richtig einsparen oder gar Leistungen streichen wollen sie auch nicht. Es sei denn die von bestimmten Wissenschaftlern viel kritisierte Homöopathie oder bei den Altersrückstellungen. Mit ersteren würden die Kassen auch nur 20 Mill. € jährlich einsparen, wie der zuständige Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Michael Weller (61), am 13. Januar 2024 in Berlin bei einer Veranstaltung der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG) eingestand.

Gesundheits- und Sozialpolitik / Ärzte:
Entbudgetierung: Lauterbach spaltet die Vertragsärzteschaft weiter

(A+S 3 – 24) Und er hat es wieder getan! Und blieb sich damit seiner politischen Strategie treu. Mit den „Ergebnissen“ des angeblichen „Krisengipfels“ für die Ärzteschaft düpierte SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (60) nicht nur die bundesdeutsche Fachärzteschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), sondern auch die Kassen (vgl. dfg 1+2 – 24, S. 2ff.) wie auch teilweise die Bundesärztekammer (BÄK). Der „Gipfel“ dauerte am 9. Januar 2024 keine zwei Stunden, da stand der Ressortchef schon – wie üblich – freudestrahlend vor der Meute der Journaille, um zu verkünden, was alles zur Umsetzung der Buchstaben des Koalitionsvertrages „zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung“ getan werden würde. Lauterbach verplapperte sich dabei. Die Inhalte seien von langer Hand vorbereitet gewesen. Vornehmlich stärken die geplanten Details die Finanzen und die Stellung der Hausärzte, entbürokratisieren das Geschehen in den Praxen etwas, dürften aber voll zu Lasten der Finanzen der Krankenkassen gehen. Die Hausärzte sollen noch in diesem Jahr mit den für sie bestimmten „Zückerle“ bedacht werden, der Rest der Maßnahmen kommt später. Ob sich die inhaltlichen und zeitlichen Versprechungen allerdings einhalten lassen, das steht – wie immer – bei Lauterbach in den Sternen.

Wir dokumentieren das „Maßnahmenpaket“ im vollen Wortlaut.

Gesetzliche Sozialversicherung:
Versicherungsfremde Leistungen: BRH fordert Transparenz und watscht die Falschen ab

(A+S 3 – 24) Es hat eine langjährige Tradition in Deutschland: Die Gesundheits- und Sozialpolitiker verteilen gerne politische „Zückerle“. Vor allem als Kalmierungsmaßnahme vor Wahlen an die Bevölkerung. Und bürden die entstehenden Kosten per Gesetz dann als „versicherungsfremde Leistungen“ den Sozialversicherungen auf. In der Regel werden dieser Art „Leistungen“ in den Gesetzbüchern nicht genauer definiert. Aber um einen gewissen Hauch der Konformität zu wahren, „gewährt“ der Gesetzgeber dann Bundeszuschüsse. Deren Höhe er am liebsten jedes Jahr neu – nach oben oder unten – flexibel gestalten und damit korrigierbar machen möchte. Eben je nach aktueller Kassenlage (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe). Das hat nun den Bundesrechnungshof (BRH) auf den Plan gerufen. In seinen „Bemerkungen 2023“ zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (vgl. BT-Drs.: 20/9700) stellt er deswegen die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium (BMAuS) öffentlich an den Pranger. Der BRH forderte mehr Transparenz. Aber eigentlich hätten auch die Usancen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angeführt werden können, für das das ebenfalls SPD-geführte Bundesgesundheitsministerium (BMG) verantwortlich zeichnet.

Gesetzliche Krankenversicherung:
dfg-GKV-Bilanz-Ranking-Serie (Teil 3): Rücklagen waren 2022 kaum noch vorhanden

(A+S 3 – 24) Es ist noch nicht so lange her, da verfügten die Krankenkassen in Deutschland über üppige Rücklagenpolster in Mrd.-€-Höhe. Die aufgebauten finanziellen Polster in Form von „Juliustürmen“ sagten etwas über die Solvenz einer Körperschaft aus. Wer sich in 2024 die „Kassenlage“ in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anschaut, vermag das kaum glauben. Statt überquellender Fülle herrscht vorwiegend gähnende Leere. Für die meisten Kassen gilt eine Rücklagengrenze in Höhe von 20 Prozent einer Monatsausgabe. Weil der Gesetzgeber es so will, so lebt man quasi „von der Hand in den Mund“, wartet auf die werktäglichen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds durch das Bonner Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Nur kleinere Betriebskrankenkassen sind davon ausgenommen. Diese vom Staat oktroyierte Tendenz zeigte sich für die dfg-Redaktion schon bei der traditionellen Auswertung der Jahresabschlüsse 2022 der Kassen. Da die aktuelle Regierung nur das fortsetzt, mit dem die Vorgänger begannen: Der ungenierte Griff des Staates in die Rücklagen der Kassen. Das und andere Details kann man dem Teil 3 „Rücklagen“ der aktuellen Serie „dfg-GKV-Bilanz-Ranking 2018 – 2022“ entnehmen, das nur für Abonnenten als Supplement in Form der „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ dieser dfg-Ausgabe beiliegt.

Personalia / Berliner Szene:

1. Hessen: Neue Gesundheitsministerin ist Vize-Chefin der Landes-CDU
2. Brandenburg: Neo-Staatssekretär für nur ein Jahr?
3. Die BrückenKöpfe: Ex-BCG-Manager kneift
4. Enrico Kreutz (1957 – 2024)