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A + S Aktuell - Ausgabe 36 - 2023

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10565

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 36 - 2023"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
„Ohne Moos nix los!“

(A+S 36 – 23) Geschäftiges Treiben im Berliner Regierungsviertel: Mehr oder minder erholt „arbeiten“ die 736 Mandatare des 20. Deutschen Bundestages offiziell wieder. Die parlamentarische Sommerpause endete am 4. September 2023. Und der Tradition folgend standen in dieser Sitzungs-woche vor allem Geldfragen – also der Haushalt 2024 – im Vordergrund der Beratungen. Der Einzelplan15 des SPD-geführten Bundesgesundheitsministeriums (BMG) fand man am 7. September 2023 auf der Tagesordnung. Das Beschluß-Konvolut ist vom Sparen geprägt, nimmt man einmal den Verteidigungsetat aus. Minister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (60) nutzt die restriktiven Vorgaben aus dem FDP-Bundesfinanzministerium (BMF) weidlich aus, um strategische Weichen zu stellen. Betroffen ist vor allem die Gesetzliche Pflegeversicherung (GPV). Aber auch andere wirtschaftliche Entwicklungen arbeiten dem Gesundheitsökonom mehr oder minder unbeabsichtigt in die Hände. Insgesamt dürfte aber klar sein: Der Herbst 2023 wird ein „heißer“, denn an allen Orten des bundesdeutschen Gesundheitswesens geht es fast nur noch um eines: „Geld“. Schließlich ist bekanntlich „ohne Moos nix los!“.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Regierungskommission plädiert für Notfallzentren und weitergebildete Sanitäter

(A+S 36 – 23) Die PR-Strategie des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) wird immer unberechenbarer. Das Plenum des 20. Deutschen Bundestages debattiert im Reichstag über die Mrd.-€-schweren Kürzungen im BMG-Haushalt 2024 – die vor allem die Gesetzliche Pflegeversicherung (GPV) treffen – und der SPD-Ressortchef ließ zeitgleich seine „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ Reformvorschläge zu Neuregelungen im Notfallbereich vorlegen. Die eigentlich zu nichts anderem dienen, als den stationären Bereich wie auch die im Notfallbereich tätigen Hilfsberufe zu stärken. Und wieder einmal den ambulanten Sek-tor weitgehend unbeachtet lassen. Auf 18 Seiten breiten die 15 Krankenhausexperten der Kommission ihre Ideen aus. Doch zur Finanzierung fällt ihnen auch nicht mehr ein, als letztendlich alle Kosten demnächst den Krankenkassen aufzubürden.

Wir dokumentieren die Kurzfassung des Kommissions-Papieres im vollen Wortlaut.

Ärzte / Europa:
Wenn der Staatsanwalt kommt: Kammer-Kabalen in Österreich

(A+S 36 – 23) Eigentlich könnte man meinen, daß Kabalen und Affairen wie sie aktuell die österreichische Ärzteschaft schütteln, in Deutschland nicht mehr passieren könnten. Schließlich nahmen in der jüngsten Vergangenheit FDP- und CDU-Bundesgesundheitsminister aufsichtsrechtlich z.B. die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hart an die Kandare. Sie mußte sich sogar von Immobiliengesellschaften trennen. Im Nachbarland geht es um ähnliche, für die Österreichische Ärztekammer (ÖAK) lukrative Nebengeschäfte. Diese liefen aus dem Ruder. Und befeuerten den internen Machtkampf der Ärzte-Oberen. Denn auch in Österreich sind sich angestellte und niedergelassene Mediziner – wenn es um Macht, Einfluß, Pfründe und Latifundien geht – traditionell mehr als spinnefeind.

Gesetzliche Pflegeversicherung:
Outsourcing: BSG macht es sich juristisch leicht

(A+S 36 – 23) Krankenkassen und Pflegekassen sind organisatorisch und personell eng vernetzt. Das wollte der Gesetzgeber Ende des 20. Jahrhunderts so – und so ist es bis heute. Dennoch: Im SGB XI ist nicht alles so detailliert geregelt wie im SGB V. Das nutzte das Bonner Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) wieder einmal, um die bundesunmittelbaren Krankenkassen bzw. die Pflegekassen durch engstirnige wie eigenwillige juristische „Auslegungen“ zu „gängeln“. Aktuell so-gar seit dem 30. August 2023 mit dem erklärten „Sanctus“ des Kasseler Bundessozialgerichtes (BSG). Wieder einmal ging es um das vom BAS so ungeliebte „Outsourcing“ (vgl. A+S 35 – 23, S. 11f.). Erneut verursachte anscheinend die Abteilung 2 der Behörde zwei Rechtsverfahren, bei de-nen man nur den Kopf zu schütteln vermag. Inklusive der kaum verständlichen BAS-Datenschutz-bedenken – immer gerne von Beamten als Totschlaginstrument genutzt. Obwohl der Sozial-Datenschutz nach der neuesten Rechts-Auffassung der Vergabekammer des Bundes für AOKen „weit“ auszulegen wäre (vgl. A+S 9 – 23, S. 8ff.). Aber das ist ein anderes Rechtsgebiet. So lange sich keine herrschende Rechtsprechung für den Gesundheitsbereich herausgebildet hat, da gilt halt der Spruch „Quod licet Jovi, non licet bovi“. Mit Kasseler Genehmigung dürfen Pflegekassen nicht Outsourcen (u.a. Az.: B 3 A 1/23 R). Das entspricht zwar – eng ausgelegt – herrschendem Recht und Gesetz – aber eben halt nicht der gelebten Realität.


Personalia:

1. Universitätsmedizin Essen plötzlich ohne Vorstands-Vize
2. Klinikum Oldenburg komplettiert Vorstand
3. Und dann war da noch … das ur-menschliche Phänomen