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A + S Aktuell - Ausgabe 39+40 - 2023

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10568

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 39+40 - 2023"

„Ich bitte um das Wort!“:
Krankenhausreform: Statt Alleingängen braucht es ein Lahnstein II

(A+S 39+40 – 23) Der aktuelle „Arbeitsentwurf“ des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum „Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen“ trägt das Datum „19. September 2023, 17.23 Uhr“. Doch schon am 20. September 2023 landete er – durchgestochen – auf den Tischen der Akteure im Gesundheitswesen und bei den Medien (vgl. Beiträge in dieser A+S-Ausgabe). Die Begeisterung über das „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ (KHVVG) hielt sich in Grenzen. Doch für den gesundheitspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, den Magdeburger Rechtsanwalt Tino Sorge MdB (48), war es ein willkommener Anlaß, ein Zwischenresümee über die gesamten Bemühungen der aktuellen „Ampel“-Koalition zur Krankenhausreform zu ziehen. Der erfahrene Unionspolitiker kritisiert SPD-Amtsinhaber Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (60) scharf, der sich selbst zum „politischen Einzelgänger“ gemacht habe. Aber: Sorge macht auch deutlich, wie die Union den Reformprozeß erfolgreich gestaltet hätte. Nach dem „Offenbarungseid“ müsse schließlich die „Wende“ kommen. Und er appelliert an die Regierungskoalition wie mittels eines „neu-en Konsenses“ bzw. einem Lahnstein II die Krankenhausreform doch noch ein Erfolg werden kann. Mit der A+S-Meinungsrubrik „Ich bitte um das Wort!“ erhalten Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger im Gesundheitswesen die Möglichkeit, statt in Interviews mittels „Namensbeitrag“ zu aktuellen Themen Stellung zu beziehen.

Gesundheits- und Sozialpolitik / Krankenhäuser:
KHVVG-Entwurf: Der „Ankündigungsminister“ liefert nur einen „Steinbruch“

(A+S 39+40 – 23) Die digitalen Zeiten des 21. Jahrhunderts können Fluch und Segen bedeuten. Wurde in der so genannten „Bonner Republik“ früher ein Gesetz „durchgestochen“, dann dauerte es Tage, bis auch der letzte Entscheidungsträger im Gesundheitswesen die eilends wie sorgsam kopierten Seiten zur Lektüre vorfand. Dank eines massenhaften Mail-Verkehrs benötigt man heute nur Sekunden. Der „Arbeitsentwurf“ des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein „Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen“ trägt als Endzeit den Stempel „19. September 2023, 17.23 Uhr“. Doch schon tags darauf füllte nicht nur das Wortungetüm „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ (KHVVG) in Berliner Kreisen die Accounts, sondern sorgte oft genug für Kopfschütteln. Auf insgesamt 37 Seiten findet sich nämlich nur ein „Steinbruch“ an Gedanken bzw. fertig formulierte Paragraphentexte. Ausführliche Begründungen sucht man ebenso vergeblich wie andere, für einen Gesetzentwurf wichtige Details. Dafür ergehen sich die BMG-Autoren in einigen Passagen in Filigranarbeit, die eigentlich nur das SGB V weiter füllt, nicht aber für Klarheiten sorgt.

Ärzte:
KBV: Vollendet Personengeschacher den „Schwanengesang“!?

(A+S 39+40 – 23) „Ich bekomme fast jeden Tag Briefe aus der Selbstverwaltung und aus der Industrie mit Forderungen. Mal sind es sechs Fragen, mal ist es ein Katalog und so weiter und so fort. Von daher bitte ich um Nachsicht, daß ich von der Gedächtnisleistung her nicht mehr in der Lage bin, diesen speziellen Brief der KBV zu rezitieren“, erklärte SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl Lauterbach MdB (60) am Rande einer Pressekonferenz zur Krankenhausreform am 13. September 2023 auf die Frage von Journalisten, ob er auf die For-derungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Zukunft der ambulanten Versorgung antworten werde. Der Gesundheitsökonom wollte sich einfach nicht „erinnern“ und wischte damit alle Aktivitäten der Vertragsärzteschaft – auch die der so genannten Protestveranstaltung vom 18. August 2023 (vgl. A+S 34 – 23, S. 4ff.) – nonchalant vom Tisch. Für ihn scheint die KBV kein ernst zu nehmender gesundheitspolitischer Kontrapart mehr zu sein.

Personalia:

1. Spectaris wählt neuen Vorstandsvorsitzenden
2. FVDZ angelt sich neuen Geschäftsführer

Dokumentation:
Stationäre Vorhaltevergütung: Wissenschaftler plädieren für einen „Mittelweg“

(A+S 39+40 – 23) Die Vorschläge der von SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (60) eingesetzten „Krankenhaus-Kommission“ zur Reform des stationären Sektors bleiben auch in der wissenschaftlichen Fachwelt weiter umstritten. Vor allem, was die geplanten „Vorhaltepauschalen“ angeht (vgl. A+S 38 – 23, S. 4ff.), die mittlerweile als der „zentrale Baustein“ der Reform angesehen werden. Kontrovers diskutiert, so sucht man nach einem auch für die Bundesländer akzeptablen „Mittelweg“. Diesen meinen drei Bayreuther Gesundheitsökonomen gefunden zu haben. Ihren „Impuls“ entwickelte der amtierende Präsident der renommierten Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG), Prof. Dr. rer. pol. Volker Ulrich (65) zusammen mit seinen Fakultätskollegen Proff. Dres. rer. pol. Jörg Schlüchtermann (62) und Andreas Schmid (40).

Wir dokumentieren das Impuls-Papier im vollen Wortlaut.