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A + S Aktuell - Ausgabe 44 - 2023

Hersteller MCB-Verlag

Artikel-Nr.: SW10572

 

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Produktinformationen "A + S Aktuell - Ausgabe 44 - 2023"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Bürokratieabbau à la Lauterbach ... fällt mickrig aus

(A+S 44 – 23) Seit jeher ächzen die Deutschen unter der immer mehr überbordenden Bürokratie, die ihnen die von Staatsdienern und Körperschaften ersonnenen Vorschriften und Normen besche-ren. Der 1993 verstorbene Bürokratie-Papst Cyril Northcote Parkinson (+) dürfte in seinem briti-schen Grab kräftig vor Freude rotieren – viele seiner Vorhersagen sind im 21. Jahrhundert einge-troffen. Die zu wahren Monstern denaturierten zwingen die „Betroffenen“ nicht nur zum stunden-langen Studium der immer schneller und filigraner ausfallenden Gesetzestexte – auch die Bearbei-tungszeiten der Formulare binden viele Zeit-Kapazitäten und damit Personal und Geld. Ab und an bemüht sich die Berliner Politik etwas, den Vorschriften-Dschungel zu lichten. Bisher mit mäßigem Erfolg. Der amtierende FDP-Bundesjustizminister Dr. iur. Marco Buschmann MdB (46) plant aktuell ein Bürokratieentlastungsgesetz IV. 442 Ideen legte er am 30. August 2023 dem Bundeskabinett vor. Einem Plan, dem sich übrigens SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Har-vard) Karl W. Lauterbach MdB (60) strikt verweigerte (vgl. A+S 36 – 23, S. 13). Immerhin: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beteiligte sich an einer interministeriellen Zusammenstellung der in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages geplanten und bereits umgesetzten Vorhaben. Das entnimmt man einem am 25. Oktober 2023 durchgesickerten, 66-seitigen „Sonderbericht“. Geht es bei den anderen Ministerien um Entlastungen und Einsparungen in Mrd.-€-Höhe, so fällt der BMG-Anteil ab Seite 39 ziemlich mickrig aus.

Wir dokumentieren die gesundheitspolitischen Teile des Papieres im vollen Wortlaut.

Gesundheits- und Sozialpolitik / eHealth:
EuGH erschwert ärztliches Handeln durch enge Datenschutzauslegung

(A+S 44 – 23) Es steht zu erwarten, daß die Körperschaften und Verbände der Vertrags(zahn-)ärzte wie der Krankenhäuser am 26. Oktober 2023 nicht gerade erbaut waren. Da urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im finanziellen Interesse von Patienten, stellte den Daten- und Verbraucherschutz rechtlich über Vereinbarungen im bundesdeutschen Gesundheitswesen bzw. auch über entsprechende Bestimmungen des BGB (Az.: C-307/22). Demzufolge darf künftig ein Patient – ohne einen Eurocent zu berappen wie es früher üblich war – von seinem Behandler die Er-stellung und Herausgabe einer vollständigen Kopie seiner Patientenakte verlangen. Beim ersten Male also kostenlos. Für Mediziner heißt das künftig, daß sie eine noch größere Sorgfalt walten lassen müssen, was sie in ihre eigene Dokumentation vermerken. Also auch „persönliche Bemer-kungen“, die dann in die Patientenhand gelangen können. Schwärzungsaktionen dürften kaum mehr möglich sein oder das vorherige Entfernen bestimmter Teile.

Ärzte / Zahnärzte:
BSG-Panne: Wie Notfall- und Bereitschaftsdienst-Strukturen „baden gehen“

(A+S 44 – 23) Dem erst am 25. August 2023 im Berliner Bundesarbeitsministerium (BMAuS) offiziell ins Amt eingeführten, neuen Vizepräsidenten des Bundessozialgerichtes (BSG), Andreas Heinz (60), hätte man sicherlich einen optimaleren Start im Gesundheitswesen gewünscht. Unter seinem Vorsitz fällte der für das Beitragsrecht in der Gesetzlichen Sozialversicherung (GSV) zu-ständige 12. Senat am 24. Oktober 2023 eine vermutlich verheerende Entscheidung (Az.: B 12 R 9/21 R). Auf Grund der für viele Körperschaften der Ärzte und Zahnärzte unerwarteten Tendenz könnten in Bälde bewährte Notfall- und Bereitschafsdienst-Strukturen der Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen (KVen/KZVen) buchstäblich „baden gehen“. Die BSG-Panne höhlt und beschränkt zudem beträchtlich die Einhaltung des Sicherstellungsauftrages gem. § 75 SGB V durch die Körperschaften aus. Von weiteren, negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung, den stationären Sektor und die Finanzen der Niedergelassenen einmal ganz abgesehen. Kein Wunder, daß man in ver-trags(zahn-)ärztlichen Kreisen schäumt, die wieder einmal erkennen müssen, über wie wenig Gewicht sie bei der Berliner Politik und bei der Rechtsprechung verfügen.

Personalia:

1. BDI setzt auf „Hausberufung“
2. DocMorris angelt sich ABDA-Insider
3. MD RLP: Das „Alzeyer Kasperletheater“ ging zu Ende
4. Dr. med. Wolfgang Hoppenthaller (1947 – 2023)